Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Burgenland Häuser und deren technische Anlagen betreuen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugswartung, Gartenpflege oder Heizungsbetreuung.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Umwelt
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Burgenland Häuser und deren technische Anlagen betreuen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten wie Aufzugswartung, Gartenpflege oder Heizungsbetreuung.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Burgenland und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden (z. B. Hausbesorger*innen) beauftragt sind, solange kein Kollektivvertrag existiert.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 121,59 €, plus 14,36 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
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