Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 einen flächengenauen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg fest, inklusive Grundentgelten, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit12/1/2021XXVII
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 einen flächengenauen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg fest, inklusive Grundentgelten, Zuschlägen und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Hausbesorger erhalten für jede Quadratmeter Wohnfläche 0,2936 €.
- Für andere Räumlichkeiten (z. B. Keller) gilt ebenfalls ein Satz von 0,2936 € pro Quadratmeter.
Dokumente (PDFs)
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