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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg (ab 01.01.2022)
Verordnung vom 01.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 einen flächengenauen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg fest, inklusive Grundentgelten, Zuschlägen und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit12/1/2021XXVII
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 einen flächengenauen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg fest, inklusive Grundentgelten, Zuschlägen und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Hausbesorger erhalten für jede Quadratmeter Wohnfläche 0,2936 €.
  • Für andere Räumlichkeiten (z. B. Keller) gilt ebenfalls ein Satz von 0,2936 € pro Quadratmeter.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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