Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und Sonderarbeiten sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit12/1/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und Sonderarbeiten sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2885 € pro Quadratmeter nutzbarer Fläche.
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