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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Oberösterreich (2022)
Verordnung vom 01.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt in Oberösterreich verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Hausbetreuer fest, darunter Aufzugs‑, Freizeit‑, Grünflächen‑ und Heizungsanlagen, und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit12/1/2021XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt in Oberösterreich verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Hausbetreuer fest, darunter Aufzugs‑, Freizeit‑, Grünflächen‑ und Heizungsanlagen, und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 129,49 €, plus 15,81 € für jede Aufzugshalle über dem siebten Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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