Zusammenfassung
Die Verordnung legt in Oberösterreich verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Hausbetreuer fest, darunter Aufzugs‑, Freizeit‑, Grünflächen‑ und Heizungsanlagen, und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit12/1/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt in Oberösterreich verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Hausbetreuer fest, darunter Aufzugs‑, Freizeit‑, Grünflächen‑ und Heizungsanlagen, und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 129,49 €, plus 15,81 € für jede Aufzugshalle über dem siebten Geschoss.
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