Zusammenfassung
Die Symbole‑Verordnung von 2021 benennt die kroatischen Verteidigungskräfte (HOS) als Teil‑ und Nachfolgeorganisation der Ustascha‑Gruppierung, basierend auf § 2 Abs. 2 des Symbol‑Gesetzes.Bundesministerium für Inneres12/1/2021XXVII
Gesetzgebungsverfahren
Zusammenfassung
Die Symbole‑Verordnung von 2021 benennt die kroatischen Verteidigungskräfte (HOS) als Teil‑ und Nachfolgeorganisation der Ustascha‑Gruppierung, basierend auf § 2 Abs. 2 des Symbol‑Gesetzes.Schwerpunkte
- Die Verordnung nennt die kroatischen Verteidigungskräfte (HOS) als offizielle Teil‑ und Nachfolgeorganisation der Ustascha‑Gruppierung.
- Die Benennung basiert auf dem Symbol‑Gesetz, das die Klassifizierung von extremistischen Gruppierungen regelt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.