Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest, definiert die Entgelte pro Quadratmeter und regelt Zuschläge, Sonderentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit12/2/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest, definiert die Entgelte pro Quadratmeter und regelt Zuschläge, Sonderentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das monatliche Entgelt beträgt 0,295 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,557 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
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