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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg
Verordnung vom 02.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Nacht‑/Feiertagsauf­schläge sowie Urlaub‑ und Weihnachtszulagen.
Bundesministerium für Arbeit12/2/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Nacht‑/Feiertagsauf­schläge sowie Urlaub‑ und Weihnachtszulagen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Vorarlberg und persönlich für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
  • Die Grundentgelte werden pro Quadratmeter Wohnfläche (0,2892 €) und pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten (0,2892 €) berechnet; für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis beträgt der Satz 0,5347 € je Quadratmeter.
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