Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Vorarlberg Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert monatliche Pauschalbeträge für Aufgaben wie Aufzugsservice, Gartenpflege, Heizungsanlagen und sonstige Hausarbeiten.Bundesministerium für Arbeit12/2/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Vorarlberg Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert monatliche Pauschalbeträge für Aufgaben wie Aufzugsservice, Gartenpflege, Heizungsanlagen und sonstige Hausarbeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt werden, sofern ihr Arbeitgeber keinen gültigen Kollektivvertrag hat.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatliche Pauschalbeträge: 102,75 € bis zu vier Stockwerke und zusätzlich 6,39 € pro weiterem Stockwerk.
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