Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2022 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Zuschlägen für Material, Nachtarbeit und Sonderarbeiten sowie jährlichen Urlaub‑ und Weihnachtszuschüssen.Bundesministerium für Arbeit12/3/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2022 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Zuschlägen für Material, Nachtarbeit und Sonderarbeiten sowie jährlichen Urlaub‑ und Weihnachtszuschüssen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2942 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche.
Dokumente (PDFs)
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