Mindestlohntarif für Betreuer*innen von Anlagen in Kärnten (ab 01.01.2022)
Verordnung vom 03.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 in Kärnten verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften fest, inklusive Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege und Heizungsanlagen.Bundesministerium für Arbeit12/3/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 in Kärnten verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften fest, inklusive Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege und Heizungsanlagen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt werden, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits Mitglied einer Kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 111,81 € für bis zu vier Geschosse gezahlt, zuzüglich 7,31 € pro weiterem Geschoss.
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