Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in der Steiermark Häuser betreuen und bedienen, mit detaillierten Pauschalbeträgen und Stundenlöhnen für verschiedene Tätigkeiten.Bundesministerium für Arbeit12/3/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die in der Steiermark Häuser betreuen und bedienen, mit detaillierten Pauschalbeträgen und Stundenlöhnen für verschiedene Tätigkeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für die Steiermark und betrifft Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 111,33 € für bis zu vier Geschosse und 10,03 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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