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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Tirol (2022)
Verordnung vom 03.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt in Tirol den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften fest, definiert die zu zahlenden Pauschalbeträge und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit12/3/2021XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt in Tirol den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften fest, definiert die zu zahlenden Pauschalbeträge und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Tirol und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 106,28 € für bis zu vier Geschosse und 6,65 € pro zusätzlichem Geschoss gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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