Zusammenfassung
Die Verordnung legt in Tirol den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften fest, definiert die zu zahlenden Pauschalbeträge und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit12/3/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt in Tirol den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften fest, definiert die zu zahlenden Pauschalbeträge und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Tirol und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 106,28 € für bis zu vier Geschosse und 6,65 € pro zusätzlichem Geschoss gezahlt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.