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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Vorarlberg (2022)
Verordnung vom 03.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und feste Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen.
Bundesministerium für Arbeit12/3/2021XXVII
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und feste Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im Bundesland Vorarlberg für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt wurden und deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich Pauschalbeträge: bis zu vier Geschosse 106,24 €, pro weiterem Geschoss 6,61 €.
Dokumente (PDFs)
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