Zollinformationssystem‑Zugangs‑Verordnung 2021 – BKA‑Zugang zu Zoll‑IT‑Systemen
Verordnung vom 04.02.2021Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 erlaubt dem Bundeskriminalamt, sowohl das EU‑Zollinformationssystem als auch das nationale ZIS‑MS zu nutzen und dortige Daten für die Bekämpfung von Straftaten zu verarbeiten. Die technische Anbindung wird vom Innenminister organisiert.Bundesministerium für Finanzen2/4/2021XXVII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 erlaubt dem Bundeskriminalamt, sowohl das EU‑Zollinformationssystem als auch das nationale ZIS‑MS zu nutzen und dortige Daten für die Bekämpfung von Straftaten zu verarbeiten. Die technische Anbindung wird vom Innenminister organisiert.Schwerpunkte
- Das BKA erhält direkten Zugang zum EU‑Zollinformationssystem (ZIS‑EU).
- Das BKA darf Daten aus dem ZIS‑EU, die nach Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1672/2018 übermittelt wurden, zur Erfüllung seiner Aufgaben verarbeiten.
Dokumente (PDFs)
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