Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/10/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Schulverordnung für das Schuljahr 2021/22: Sie verlängert Fristen, erlaubt neue schulische Kooperationen und lockert Testanforderungen.Schwerpunkte
- Das Datum in § 35a Abs. 1 wird von „12. Dezember 2021“ auf den 14. Jänner 2022 geändert.
- Neue Regelung erlaubt schulische Kooperationen nach § 128e SOGL für Lern‑, psychosoziale Unterstützung und Berufsberatung.
Dokumente (PDFs)
