<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 (BGBl. II Nr. 532/2021)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 (BGBl. II Nr. 532/2021)
Verordnung vom 10.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Schulverordnung für das Schuljahr 2021/22: Sie verlängert Fristen, erlaubt neue schulische Kooperationen und lockert Testanforderungen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/10/2021XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Schulverordnung für das Schuljahr 2021/22: Sie verlängert Fristen, erlaubt neue schulische Kooperationen und lockert Testanforderungen.

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 35a Abs. 1 wird von „12. Dezember 2021“ auf den 14. Jänner 2022 geändert.
  • Neue Regelung erlaubt schulische Kooperationen nach § 128e SOGL für Lern‑, psychosoziale Unterstützung und Berufsberatung.
Dokumente (PDFs)
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