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Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2021 – Festlegung außerbudgetärer Einheiten
Verordnung vom 10.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor zugeordnet werden und tritt am 10. Dezember 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/10/2021XXVII
Finanzwesen
Haftungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor zugeordnet werden und tritt am 10. Dezember 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert außerbudgetäre Einheiten und listet mehr als 400 konkrete Institutionen, Unternehmen und Fonds auf.
  • Sie ersetzt die frühere Bundeshaftungsobergrenzenverordnung von 2020, die damit außer Kraft gesetzt wird.
Dokumente (PDFs)
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