Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2021 – Festlegung außerbudgetärer Einheiten
Verordnung vom 10.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor zugeordnet werden und tritt am 10. Dezember 2021 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen12/10/2021XXVII
Finanzwesen
Haftungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor zugeordnet werden und tritt am 10. Dezember 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert außerbudgetäre Einheiten und listet mehr als 400 konkrete Institutionen, Unternehmen und Fonds auf.
- Sie ersetzt die frühere Bundeshaftungsobergrenzenverordnung von 2020, die damit außer Kraft gesetzt wird.
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