Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 30. Juni 2022 die Einreichung von Steuererleichterungsanträgen per E‑Mail und verlangt, dass das Original unterschrieben und sieben Jahre aufbewahrt wird.Bundesministerium für Finanzen12/10/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 30. Juni 2022 die Einreichung von Steuererleichterungsanträgen per E‑Mail und verlangt, dass das Original unterschrieben und sieben Jahre aufbewahrt wird.Schwerpunkte
- Bis zum 30. Juni 2022 können Anträge auf Stundung, Ratenzahlung oder Neuverteilung von Raten per E‑Mail an corona@bmf.gv.at eingereicht werden.
- Das Original jedes eingereichten Antrags muss vor dem Versand unterschrieben und sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
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