Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Beamte im öffentlichen Dienst vom 14. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2021 freigestellt werden können, wenn sie unter die genannten Paragraphen fallen.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/10/2021XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Beamte im öffentlichen Dienst vom 14. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2021 freigestellt werden können, wenn sie unter die genannten Paragraphen fallen.Schwerpunkte
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst können im genannten Zeitraum freigestellt werden.
- Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist in den Absätzen 5 beider Gesetze verankert.
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