Zusammenfassung
Kurzfristige Verordnung (12.–21. Dezember 2021) mit Masken‑ und 2G‑Nachweispflichten, Besucherbegrenzungen in Pflegeeinrichtungen und Vorgaben für Zusammenkünfte.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/10/2021XXVII
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Zusammenfassung
Kurzfristige Verordnung (12.–21. Dezember 2021) mit Masken‑ und 2G‑Nachweispflichten, Besucherbegrenzungen in Pflegeeinrichtungen und Vorgaben für Zusammenkünfte.Schwerpunkte
- In geschlossenen öffentlichen Räumen muss eine FFP2‑Maske (ohne Ventil) getragen werden.
- Der Zutritt zu Kundenbereichen von Betrieben, Gastgewerbe und ähnlichen Einrichtungen ist nur mit einem gültigen 2G‑Nachweis erlaubt; Ausnahmen gelten für Apotheken, Lebensmittelhandel und andere lebensnotwendige Dienste.
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