<!--[-->COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (12.–21. Dezember 2021)<!--]-->
COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (12.–21. Dezember 2021)
Verordnung vom 10.12.2021

Zusammenfassung

Kurzfristige Verordnung (12.–21. Dezember 2021) mit Masken‑ und 2G‑Nachweispflichten, Besucherbegrenzungen in Pflegeeinrichtungen und Vorgaben für Zusammenkünfte.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/10/2021XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Kurzfristige Verordnung (12.–21. Dezember 2021) mit Masken‑ und 2G‑Nachweispflichten, Besucherbegrenzungen in Pflegeeinrichtungen und Vorgaben für Zusammenkünfte.

Schwerpunkte

  • In geschlossenen öffentlichen Räumen muss eine FFP2‑Maske (ohne Ventil) getragen werden.
  • Der Zutritt zu Kundenbereichen von Betrieben, Gastgewerbe und ähnlichen Einrichtungen ist nur mit einem gültigen 2G‑Nachweis erlaubt; Ausnahmen gelten für Apotheken, Lebensmittelhandel und andere lebensnotwendige Dienste.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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