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Datenübermittlung an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank (2021)
Verordnung vom 04.02.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die elektronische Datenübermittlung vom Finanzamt an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank über das FABIAN‑System, wobei Anfragen nur von Krankenversicherungsträgern gestellt werden dürfen und bestimmte Kinderdaten übermittelt werden.
Bundesministerium für Finanzen2/4/2021XXVII
Familie
Gesundheit
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die elektronische Datenübermittlung vom Finanzamt an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank über das FABIAN‑System, wobei Anfragen nur von Krankenversicherungsträgern gestellt werden dürfen und bestimmte Kinderdaten übermittelt werden.

Schwerpunkte

  • Das Finanzamt übermittelt die Daten an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank über das automatisierte Verfahren FABIAN.
  • Die Übermittlung erfolgt nur auf Anfrage von Krankenversicherungsträgern und nur, wenn die angeforderten Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach KBGG und FamZeitbG nötig sind.
Dokumente (PDFs)
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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