Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die elektronische Datenübermittlung vom Finanzamt an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank über das FABIAN‑System, wobei Anfragen nur von Krankenversicherungsträgern gestellt werden dürfen und bestimmte Kinderdaten übermittelt werden.Bundesministerium für Finanzen2/4/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die elektronische Datenübermittlung vom Finanzamt an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank über das FABIAN‑System, wobei Anfragen nur von Krankenversicherungsträgern gestellt werden dürfen und bestimmte Kinderdaten übermittelt werden.Schwerpunkte
- Das Finanzamt übermittelt die Daten an die Kinderbetreuungsgeld‑Datenbank über das automatisierte Verfahren FABIAN.
- Die Übermittlung erfolgt nur auf Anfrage von Krankenversicherungsträgern und nur, wenn die angeforderten Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach KBGG und FamZeitbG nötig sind.
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