Zusammenfassung
Die Verordnung ändert den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte, führt neue Lohnstufen für administrative Sachbearbeiter und Privatsekretäre ein und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit12/14/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte, führt neue Lohnstufen für administrative Sachbearbeiter und Privatsekretäre ein und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Für administrative Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter sowie Privatsekretärinnen und -sekretäre wird in Abschnitt A ein neuer Lohnabschnitt (Ziffer 10) eingeführt, der gestaffelte Beträge nach Berufsjahren vorsieht.
- In Abschnitt B wird analog ein zweiter neuer Lohnabschnitt (Ziffer 10) für dieselben Berufsgruppen mit leicht anderen Beträgen eingeführt.
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