Mindestlohntarif für Helfer und Kinderbetreuer in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 14.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest. Sie definiert gestaffelte Monatsgehälter, Teilzeitregelungen, Sonderzuschläge sowie Urlaubszuschüsse und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit12/14/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Helfer, Assistenten und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest. Sie definiert gestaffelte Monatsgehälter, Teilzeitregelungen, Sonderzuschläge sowie Urlaubszuschüsse und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für alle privaten Kindergärten, Krippen und Horte in Österreich, deren Betreiber weder kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Der monatliche Bruttolohn ist nach Berufsjahren gestaffelt: 1. 696 € im 1./2. Berufsjahr, bis 2. 058 € ab dem 31. Berufsjahr.
Dokumente (PDFs)
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