Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 den gesetzlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Lohnbeträgen und regelt Sonderzahlungen sowie Überstundenvergütung.Bundesministerium für Arbeit12/14/2021XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 den gesetzlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Lohnbeträgen und regelt Sonderzahlungen sowie Überstundenvergütung.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter das Arbeitsverfassungsgesetz fallen, ausgenommen sind Einrichtungen mit künstlerischem Bildungsziel und bestimmte Ausbildungsbetriebe.
- Der Mindestlohntarif ist in sieben Beschäftigungsgruppen unterteilt, die je nach Qualifikation und Berufsjahr gestaffelte Bruttogehälter vorsehen.
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