<!--[-->Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2022)<!--]-->
Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2022)
Verordnung vom 14.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 den gesetzlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Lohnbeträgen und regelt Sonderzahlungen sowie Überstundenvergütung.
Bundesministerium für Arbeit12/14/2021XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2022 den gesetzlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Lohnbeträgen und regelt Sonderzahlungen sowie Überstundenvergütung.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter das Arbeitsverfassungsgesetz fallen, ausgenommen sind Einrichtungen mit künstlerischem Bildungsziel und bestimmte Ausbildungsbetriebe.
  • Der Mindestlohntarif ist in sieben Beschäftigungsgruppen unterteilt, die je nach Qualifikation und Berufsjahr gestaffelte Bruttogehälter vorsehen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.