Änderung der Beförderungs‑Verordnung für Personen mit übertragbaren Krankheiten
Verordnung vom 14.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung zur Beförderung von Personen mit übertragbaren Krankheiten wird geändert: Das Wort „COVID‑19,“ wird aus § 1 gestrichen und ein neuer Absatz (2) zu § 17 hinzugefügt. Die Anpassungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung im Dezember 2021.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/14/2021XXVII
Verkehr
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Beförderung von Personen mit übertragbaren Krankheiten wird geändert: Das Wort „COVID‑19,“ wird aus § 1 gestrichen und ein neuer Absatz (2) zu § 17 hinzugefügt. Die Anpassungen gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung im Dezember 2021.Schwerpunkte
- Die Formulierung „COVID‑19,“ wird aus § 1 gestrichen, sodass die Verordnung künftig für alle übertragbaren Krankheiten gilt und nicht mehr an die aktuelle Pandemie gebunden ist.
- Ein neuer Absatz (2) wird zu § 17 hinzugefügt, der weitere Regelungen zur Beförderung von Personen mit Verdacht auf ansteckende Krankheiten enthält.
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