<!--[-->COVID‑19‑Besuchsregelungen in Strafsachen (Verordnung 550/2021)<!--]-->
COVID‑19‑Besuchsregelungen in Strafsachen (Verordnung 550/2021)
Verordnung vom 14.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 550/2021 beschränkt den Besuchsverkehr in Justizanstalten für Personen ohne 2G‑Nachweis auf telefonische Kontakte und definiert den 2G‑Nachweis nach dem COVID‑19‑Maßnahmengesetz.
Bundesministerium für Justiz12/14/2021XXVII
Gesundheit
Gerichtswesen
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 550/2021 beschränkt den Besuchsverkehr in Justizanstalten für Personen ohne 2G‑Nachweis auf telefonische Kontakte und definiert den 2G‑Nachweis nach dem COVID‑19‑Maßnahmengesetz.

Schwerpunkte

  • Besucher*innen ohne 2G‑Nachweis dürfen die Justizanstalt nur telefonisch kontaktieren; Ausnahmen gelten für Vertreter öffentlicher Stellen, Betreuungseinrichtungen und Rechtsbeistände.
  • Der 2G‑Nachweis wird nach den Vorgaben des COVID‑19‑Maßnahmengesetzes definiert.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.