Aufwandersatzverordnung 2022 – Pauschalbeträge für Rechtsvertretungen im Arbeitsrecht
Verordnung vom 15.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalbeträge von 330 Euro bzw. 555 Euro für die Vertretung in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft, wobei die Vorgängerverordnung von 2020 zum 31. Dezember 2021 endet.Bundesministerium für Arbeit12/15/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalbeträge von 330 Euro bzw. 555 Euro für die Vertretung in Arbeitsrechtssachen fest und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft, wobei die Vorgängerverordnung von 2020 zum 31. Dezember 2021 endet.Schwerpunkte
- Für das Erstinstanzverfahren erhalten die vertretenen Organisationen 330 Euro für die erste Tagung bzw. mündliche Verhandlung und 555 Euro für das weitere Verfahren.
- Für das Berufungs- und Rekursverfahren wird ein Pauschalbetrag von 555 Euro festgesetzt.
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