Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Fachhochschul‑Absolvent*innen bestimmter Master‑ und Diplomstudiengänge die direkte Aufnahme in Doktoratsstudien der technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, ohne weitere Zusatzfächer.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/15/2021XXVII
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Fachhochschul‑Absolvent*innen bestimmter Master‑ und Diplomstudiengänge die direkte Aufnahme in Doktoratsstudien der technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, ohne weitere Zusatzfächer.Schwerpunkte
- Absolvent*innen von bestimmten Fachhochschul‑Master‑ und Diplomstudiengängen erhalten das Recht auf unmittelbare Zulassung zum Doktoratsstudium in technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften, ohne zusätzliche Ergänzungsfächer.
- Die zulässigen Studiengänge sind im Anhang der Verordnung aufgelistet, z. B. Biomedical Laboratory Science, Human Computer Interaction oder Data Science.
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