Aufhebung der Pauschalvergütungsregelung für Überstunden im Auswärtigen Dienst
Verordnung vom 16.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die 1996 eingeführte Pauschalvergütung für Überstunden und Sonn‑/Feiertagsarbeit von österreichischen Diplomaten und Vertragsbediensteten im Ausland auf. Ab dem 31. Dezember 2021 gelten wieder die allgemeinen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/16/2021XXVII
öffentlicher Dienst
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die 1996 eingeführte Pauschalvergütung für Überstunden und Sonn‑/Feiertagsarbeit von österreichischen Diplomaten und Vertragsbediensteten im Ausland auf. Ab dem 31. Dezember 2021 gelten wieder die allgemeinen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die bisherige Pauschalvergütungsregelung für Überstunden und Sonn‑/Feiertagsarbeit von diplomatischem Personal im Ausland auf.
- Damit gilt künftig die allgemeine Regelung des Gehaltsgesetzes (§ 15 Abs. 2 GehG) für die Berechnung von Überstunden und Sonn‑/Feiertagszuschlägen.
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