<!--[-->1. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung – Anpassungen für Schulen und Kultur<!--]-->
1. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung – Anpassungen für Schulen und Kultur
Verordnung vom 16.12.2021

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung stellt den Corona‑Testpass für schulpflichtige Kinder einem 2G‑Nachweis gleich, ergänzt zahlreiche Paragraphen (z. B. §§ 14, 19, 21, 25) und führt Ausnahmen für private Wohnbereiche sowie spezielle Regelungen für Kultureinrichtungen ein.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/16/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Verwaltung
Vereinfache der Rechtsvorschriften

Zusammenfassung

Die 1. Novelle zur 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung stellt den Corona‑Testpass für schulpflichtige Kinder einem 2G‑Nachweis gleich, ergänzt zahlreiche Paragraphen (z. B. §§ 14, 19, 21, 25) und führt Ausnahmen für private Wohnbereiche sowie spezielle Regelungen für Kultureinrichtungen ein.

Schwerpunkte

  • Der Corona‑Testpass wird für schulpflichtige Kinder einem 2G‑Nachweis gleichgestellt, wenn die Testintervalle der Schulverordnung eingehalten werden.
  • Ein neuer Absatz 3a wird eingefügt, der dieselbe Testnachweis‑Regelung für schulpflichtige Kinder vorsieht, wenn gleichartige Tests nachgewiesen werden können.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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