Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 wurde im Februar 2021 novelliert. Sie regelt ortsungebundenen Unterricht, Schichtbetrieb für Präsenzunterricht, wöchentliche Schnelltests und das Tragen von FFP2‑Masken. Die meisten Bestimmungen gelten vom 7. Februar bis zum 26. März 2021.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/4/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 wurde im Februar 2021 novelliert. Sie regelt ortsungebundenen Unterricht, Schichtbetrieb für Präsenzunterricht, wöchentliche Schnelltests und das Tragen von FFP2‑Masken. Die meisten Bestimmungen gelten vom 7. Februar bis zum 26. März 2021.Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 31 Abs. 1 wird geändert: Statt „durch die Schulbehörde“ heißt es nun „gemäß § 22“.
- Schulen müssen bei Beginn einer Entscheidung nach § 6 oder einer Anordnung nach § 33 den Unterricht zunächst ortsungebunden durchführen; Präsenzunterricht kann später in einem Schichtbetrieb wieder aufgenommen werden.
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