Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge und verbietet ab dem 20. Dezember 2021 das Landen von Flugzeugen aus zehn südafrikanischen Ländern, um die Ausbreitung von SARS‑CoV‑2‑Varianten zu verhindern.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/17/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das bestehende Landeverbot für Luftfahrzeuge und verbietet ab dem 20. Dezember 2021 das Landen von Flugzeugen aus zehn südafrikanischen Ländern, um die Ausbreitung von SARS‑CoV‑2‑Varianten zu verhindern.Schwerpunkte
- Ein generelles Flugverbot wird für Luftfahrzeuge aus Angola, Botswana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika eingeführt.
- Der neu eingefügte Absatz (2) legt fest, dass die geänderte Fassung des § 1 mit dem 20. Dezember 2021 in Kraft tritt.
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