10. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 – neue Regelungen für Pendler, Studierende und Familien
Verordnung vom 18.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt die Einreise nach Österreich für Berufspendler, Schüler, Studierende und Familienangehörige, wenn sie einen Impf‑/Genesungsnachweis oder ein negatives Ergebnis eines professionell durchgeführten Antigentests vorlegen. Antigentestergebnisse verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Probe mehr als 24 Stunden vor der Einreise entnommen wurde.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt die Einreise nach Österreich für Berufspendler, Schüler, Studierende und Familienangehörige, wenn sie einen Impf‑/Genesungsnachweis oder ein negatives Ergebnis eines professionell durchgeführten Antigentests vorlegen. Antigentestergebnisse verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Probe mehr als 24 Stunden vor der Einreise entnommen wurde.Schwerpunkte
- Einreise ist erlaubt, wenn Reisende entweder einen Impf‑/Genesungsnachweis oder ein negatives Ergebnis eines professionell durchgeführten Antigentests vorlegen.
- Antigentestergebnisse und ärztliche Zeugnisse verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Probe mehr als 24 Stunden vor der Einreise entnommen wurde.
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