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Verordnung zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern
Verordnung vom 20.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Schlacht‑, Molkereibetriebe und Eibetriebe, das Ursprungsland ihrer Produkte in den Handelspapieren anzugeben und entsprechende Nachweise zu führen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/20/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Schlacht‑, Molkereibetriebe und Eibetriebe, das Ursprungsland ihrer Produkte in den Handelspapieren anzugeben und entsprechende Nachweise zu führen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für inländische Schlacht‑ und Zerlegungsbetriebe, Molkereien und Eibetriebe, die Lebensmittel an andere Unternehmen liefern, jedoch nicht für den Direktverkauf an Endverbraucher.
  • Unternehmen müssen das Ursprungsland von Schweine‑, Schaf‑, Ziegen‑ und Geflügelfleisch, Milch sowie Eiern in den Handelspapieren angeben.
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