Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2022 legt für das Jahr 2022 eine Gesamtquote von 6 020 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln fest und verteilt diese auf die einzelnen Bundesländer sowie auf verschiedene Arten von Titeln wie Familienzusammenführung und Rot‑Weiß‑Rot‑Karten.Bundesministerium für Inneres12/20/2021XXVII
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2022 legt für das Jahr 2022 eine Gesamtquote von 6 020 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln fest und verteilt diese auf die einzelnen Bundesländer sowie auf verschiedene Arten von Titeln wie Familienzusammenführung und Rot‑Weiß‑Rot‑Karten.Schwerpunkte
- Die Gesamtzahl aller quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2022 wird auf 6 020 begrenzt.
- Die Quote wird auf die einzelnen Bundesländer verteilt, z. B. Burgenland 84, Kärnten 193, Niederösterreich 438, Oberösterreich 802, Salzburg 431, Steiermark 592, Tirol 376, Vorarlberg 219, Wien 2 885 und Burgenland 84.
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