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Niederlassungsverordnung 2022 – Jahresquote für Aufenthaltstitel
Verordnung vom 20.12.2021

Zusammenfassung

Die Niederlassungsverordnung 2022 legt für das Jahr 2022 eine Gesamtquote von 6 020 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln fest und verteilt diese auf die einzelnen Bundesländer sowie auf verschiedene Arten von Titeln wie Familienzusammenführung und Rot‑Weiß‑Rot‑Karten.
Bundesministerium für Inneres12/20/2021XXVII
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Niederlassungsverordnung 2022 legt für das Jahr 2022 eine Gesamtquote von 6 020 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln fest und verteilt diese auf die einzelnen Bundesländer sowie auf verschiedene Arten von Titeln wie Familienzusammenführung und Rot‑Weiß‑Rot‑Karten.

Schwerpunkte

  • Die Gesamtzahl aller quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2022 wird auf 6 020 begrenzt.
  • Die Quote wird auf die einzelnen Bundesländer verteilt, z. B. Burgenland 84, Kärnten 193, Niederösterreich 438, Oberösterreich 802, Salzburg 431, Steiermark 592, Tirol 376, Vorarlberg 219, Wien 2 885 und Burgenland 84.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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