Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2022 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber nach Unternehmensgröße an das Ministerium zahlen müssen, wenn sie potenziell Menschen mit Behinderung beschäftigen könnten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/22/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2022 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber nach Unternehmensgröße an das Ministerium zahlen müssen, wenn sie potenziell Menschen mit Behinderung beschäftigen könnten.Schwerpunkte
- Die monatliche Ausgleichstaxe wird gestaffelt nach Unternehmensgröße: 276 Euro für Betriebe mit 25‑99 Mitarbeitenden, 388 Euro für 100‑399 Mitarbeitende und 411 Euro für 400 oder mehr Mitarbeitende.
- Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Ausgleichstaxe ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
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