<!--[-->Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 2022<!--]-->
Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 2022
Verordnung vom 22.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2022 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber nach Unternehmensgröße an das Ministerium zahlen müssen, wenn sie potenziell Menschen mit Behinderung beschäftigen könnten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/22/2021XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2022 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber nach Unternehmensgröße an das Ministerium zahlen müssen, wenn sie potenziell Menschen mit Behinderung beschäftigen könnten.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Ausgleichstaxe wird gestaffelt nach Unternehmensgröße: 276 Euro für Betriebe mit 25‑99 Mitarbeitenden, 388 Euro für 100‑399 Mitarbeitende und 411 Euro für 400 oder mehr Mitarbeitende.
  • Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Ausgleichstaxe ist § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.