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Fachkräfteverordnung 2022 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 22.12.2021

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2022 legt für das gesamte Land und je Bundesland Mangelberufe fest, in denen ausländische Fachkräfte ab 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 beschäftigt werden dürfen.
Bundesministerium für Arbeit12/22/2021XXVII
Arbeitsrecht
Einwanderung
Arbeitsmarkt

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2022 legt für das gesamte Land und je Bundesland Mangelberufe fest, in denen ausländische Fachkräfte ab 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 beschäftigt werden dürfen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert Mangelberufe für das Jahr 2022, in denen ausländische Fachkräfte nach § 12a AuslBG beschäftigt werden dürfen.
  • Für das gesamte Bundesgebiet werden rund 65 Mangelberufe aufgeführt, darunter Schwarzdecker/innen, Elektrotechniker/innen und Diplomingenieure für Starkstromtechnik.
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