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Änderung der Land‑ und Forstwirtschaft‑Pauschalierungsverordnung 2015 (Verordnung 574/2021)
Verordnung vom 22.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 574/2021 präzisiert, dass nur Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen bei der Gewinnermittlung abzugsfähig sind und erweitert den Anwendungszeitraum von 2021 auf 2021 oder 2022.
Bundesministerium für Finanzen12/22/2021XXVII
Steuerrecht
Sozialversicherung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 574/2021 präzisiert, dass nur Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen bei der Gewinnermittlung abzugsfähig sind und erweitert den Anwendungszeitraum von 2021 auf 2021 oder 2022.

Schwerpunkte

  • Nur Beiträge, die als Pflichtbeiträge nach dem BSVG gelten, dürfen bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden.
  • Der Anwendungszeitraum wird von ausschließlich 2021 auf „2021 oder 2022“ ausgeweitet.
Dokumente (PDFs)
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