Änderung der Pauschalreiseverordnung – neue Haftungsregelungen für KMU‑Förderungen (2022)
Verordnung vom 22.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 575/2021 ergänzt die Pauschalreiseverordnung um neue Haftungsregelungen für KMU‑Förderungen. Sie legt fest, dass die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssumme auf dem Umsatz von 2019 beruht und entfällt die Pflicht einer steuerberaterunterzeichneten Erklärung. Die Regelungen gelten nur für das Jahr 2022.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/22/2021XXVII
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung 575/2021 ergänzt die Pauschalreiseverordnung um neue Haftungsregelungen für KMU‑Förderungen. Sie legt fest, dass die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssumme auf dem Umsatz von 2019 beruht und entfällt die Pflicht einer steuerberaterunterzeichneten Erklärung. Die Regelungen gelten nur für das Jahr 2022.Schwerpunkte
- Neue Haftungsregelungen für KMU‑Förderungen werden eingeführt, wobei die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssumme auf dem Jahresumsatz von 2019 basiert.
- Fehlt ein Umsatz für 2019, kann die älteste verfügbare 12‑Monats‑Umsatzbasis oder eine hochgerechnete Schätzung verwendet werden.
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