Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die österreichische Arzneitaxe: neue Preise, geänderte Bezeichnungen und Streichungen von Medikamenten treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die österreichische Arzneitaxe: neue Preise, geänderte Bezeichnungen und Streichungen von Medikamenten treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes, um die Arzneitaxe zu ändern.
- Ab dem 1. Jänner 2022 gelten die neuen Preisansätze für über 200 Arzneimittel, die in Anlage B aufgeführt sind.
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