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Änderung der Parameterverordnung – Arbeitslosenversicherung (2021)
Verordnung vom 23.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Parameterverordnung der Arbeitslosenversicherung: Sie passt Formulierungen an, legt Obergrenzen für Auszahlungen fest und fügt neue Sonderregelungen für bestimmte Gruppen ein. Teilweise gelten die Änderungen rückwirkend ab 01.01.2021, andere erst ab dem Tag nach der Kundmachung.
Bundesministerium für Finanzen12/23/2021XXVII
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Parameterverordnung der Arbeitslosenversicherung: Sie passt Formulierungen an, legt Obergrenzen für Auszahlungen fest und fügt neue Sonderregelungen für bestimmte Gruppen ein. Teilweise gelten die Änderungen rückwirkend ab 01.01.2021, andere erst ab dem Tag nach der Kundmachung.

Schwerpunkte

  • Der einleitende Wortlaut "In den Finanzjahren 2011 bis 2019" wird zu "Ab dem Finanzjahr 2011" geändert und es wird ein Satz eingefügt, der die maximalen Auszahlungen für die Jahre 2020 (12 Mrd. €), 2021/2022 (je 7 Mrd. €) und ab 2023 (jährlich 20 Mio. €) festlegt.
  • Die Formulierung "In den Jahren 2014 bis 2017" wird zu "Ab dem Finanzjahr 2014" geändert und ein Satz ergänzt, der festlegt, dass ab dem Finanzjahr 2018 die Auszahlungen jeweils 165 Mio. € nicht überschreiten dürfen.
Dokumente (PDFs)
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