<!--[-->COVID‑19‑Schutzmaßnahmen vom 08.02. bis 17.02.2021<!--]-->
COVID‑19‑Schutzmaßnahmen vom 08.02. bis 17.02.2021
Verordnung vom 05.02.2021

Zusammenfassung

Die 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung regelt Abstand, Masken und Testnachweise in öffentlichen Räumen, Verkehrsmitteln und Pflege‑/Gesundheitseinrichtungen für den Zeitraum 8.–17. Februar 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/5/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung regelt Abstand, Masken und Testnachweise in öffentlichen Räumen, Verkehrsmitteln und Pflege‑/Gesundheitseinrichtungen für den Zeitraum 8.–17. Februar 2021.

Schwerpunkte

  • In öffentlichen Außenbereichen muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zu Personen aus anderen Haushalten eingehalten werden.
  • In geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich das Tragen einer FFP2‑Maske ohne Ausatemventil verpflichtend.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Anschober Rudolf © Parlamentsdirektion

Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



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