Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Richtlinien für finanzielle Hilfen an Unternehmen wegen COVID‑19: Sie verlängert den Antragszeitraum bis zum 30. Juni 2022 und setzt eine Obergrenze für das gesamte Fördervolumen.Bundesministerium für Finanzen12/23/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Richtlinien für finanzielle Hilfen an Unternehmen wegen COVID‑19: Sie verlängert den Antragszeitraum bis zum 30. Juni 2022 und setzt eine Obergrenze für das gesamte Fördervolumen.Schwerpunkte
- Der Verweis auf das COVID‑19‑Transparenzgesetz im Anhang wird durch die Kurzform „idgF“ ersetzt, um den Text zu vereinfachen.
- Finanzielle Hilfen können bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden, wodurch Unternehmen mehr Zeit erhalten, Unterstützung zu erhalten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.