<!--[-->Änderung der ABBAG‑Finanzierungsverordnung wegen COVID‑19<!--]-->
Änderung der ABBAG‑Finanzierungsverordnung wegen COVID‑19
Verordnung vom 23.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Richtlinien für finanzielle Hilfen an Unternehmen wegen COVID‑19: Sie verlängert den Antragszeitraum bis zum 30. Juni 2022 und setzt eine Obergrenze für das gesamte Fördervolumen.
Bundesministerium für Finanzen12/23/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Richtlinien für finanzielle Hilfen an Unternehmen wegen COVID‑19: Sie verlängert den Antragszeitraum bis zum 30. Juni 2022 und setzt eine Obergrenze für das gesamte Fördervolumen.

Schwerpunkte

  • Der Verweis auf das COVID‑19‑Transparenzgesetz im Anhang wird durch die Kurzform „idgF“ ersetzt, um den Text zu vereinfachen.
  • Finanzielle Hilfen können bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden, wodurch Unternehmen mehr Zeit erhalten, Unterstützung zu erhalten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

ÖVP

EU-Kommissar

Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.