Mauttarifverordnung 2021 – Festsetzung der Mauttarife für österreichische Autobahnen
Verordnung vom 23.12.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 neue Mauttarife für Kraftfahrzeuge fest, unterscheidet nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse und Achszahl und enthält Sonderregelungen für Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/23/2021XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 neue Mauttarife für Kraftfahrzeuge fest, unterscheidet nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse und Achszahl und enthält Sonderregelungen für Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge.Schwerpunkte
- Die Verordnung unterscheidet die Mauttarife nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse und Achszahl; Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge zahlen keine Luftverschmutzungsmaut.
- Der Grundkilometertarif für Infrastrukturkosten wird festgelegt (z. B. 4,94 Cent für Gruppe A) und auf der Strecke A12 zwischen Kufstein und Innsbruck/Amras um 25 % erhöht.
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