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Verlängerung der Impffrist im niedergelassenen Bereich bis 30. Juni 2022
Verordnung vom 23.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die Frist für Impfungen gegen COVID‑19 im niedergelassenen Bereich bis zum 30. Juni 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die Frist für Impfungen gegen COVID‑19 im niedergelassenen Bereich bis zum 30. Juni 2022.

Schwerpunkte

  • Die Frist für die Durchführung von Impfungen im niedergelassenen Bereich wird vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verschoben.
  • Die Änderung gilt für alle Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und sonstige Gesundheitsberufler, die in einer eigenen Praxis arbeiten.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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