Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die Frist für Impfungen gegen COVID‑19 im niedergelassenen Bereich bis zum 30. Juni 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die Frist für Impfungen gegen COVID‑19 im niedergelassenen Bereich bis zum 30. Juni 2022.Schwerpunkte
- Die Frist für die Durchführung von Impfungen im niedergelassenen Bereich wird vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verschoben.
- Die Änderung gilt für alle Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und sonstige Gesundheitsberufler, die in einer eigenen Praxis arbeiten.
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