Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr 2021 und Änderungen weiterer Fachverordnungen
Verordnung vom 23.12.2021Zusammenfassung
Die 2021‑Verordnung modernisiert den elektronischen Rechtsverkehr, definiert neue technische Standards und ändert mehrere Fachverordnungen, um digitale Verfahren zwischen Gerichten, Behörden und Beteiligten zu ermöglichen.Bundesministerium für Justiz12/23/2021XXVII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die 2021‑Verordnung modernisiert den elektronischen Rechtsverkehr, definiert neue technische Standards und ändert mehrere Fachverordnungen, um digitale Verfahren zwischen Gerichten, Behörden und Beteiligten zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt den neuen elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2021) ein und ersetzt damit die frühere Fassung von 2006.
- Einführung von Anschriftcodes und der Justiz‑Box als zentrale Identifikations‑ und Speicherlösung für alle am elektronischen Rechtsverkehr Teilnehmenden.
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