Zusammenfassung
Die Verordnung passt im Jahr 2022 die Beitragssätze, Höchstgrenzen und festen Beträge in den wichtigsten Sozialversicherungsgesetzen an, um sie an die aktuelle Wirtschaftslage zu angleichen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/27/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung passt im Jahr 2022 die Beitragssätze, Höchstgrenzen und festen Beträge in den wichtigsten Sozialversicherungsgesetzen an, um sie an die aktuelle Wirtschaftslage zu angleichen.Schwerpunkte
- Die Aufwertungszahl nach § 108 ASVG wird auf 1,021 erhöht und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage auf 189 € festgelegt.
- Für das Jahr 2022 werden die festen Beträge im GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) nach § 51 angepasst, u. a. von 475,86 € auf 485,85 €.
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