Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 neue Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2021XXVII
Finanzwesen
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 neue Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.Schwerpunkte
- Alle Beamten erhalten mindestens 1 030,49 € pro Jahr; für jedes Kind erhöht sich die Zulage um 159,00 €.
- Verheiratete oder geschiedene Beamte, die Unterhalt zahlen, erhalten 1 625,71 € plus 159,00 € pro Kind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.