<!--[-->Ergänzungszulagenverordnung 2022 – Mindestsätze für Beamte<!--]-->
Ergänzungszulagenverordnung 2022 – Mindestsätze für Beamte
Verordnung vom 27.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 neue Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2021XXVII
Finanzwesen
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2022 neue Mindestsätze für die Ergänzungszulage von Beamten fest, differenziert nach Familienstand und Kinderzahl.

Schwerpunkte

  • Alle Beamten erhalten mindestens 1 030,49 € pro Jahr; für jedes Kind erhöht sich die Zulage um 159,00 €.
  • Verheiratete oder geschiedene Beamte, die Unterhalt zahlen, erhalten 1 625,71 € plus 159,00 € pro Kind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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