<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Freistellungszeitraums 01.01.–31.03.2022 für den öffentlichen Dienst<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Freistellungszeitraums 01.01.–31.03.2022 für den öffentlichen Dienst
Verordnung vom 27.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. März 2022 für Freistellungen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst fest, basierend auf dem Gehalts‑ und dem Vertragsbedienstetengesetz.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2021XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. März 2022 für Freistellungen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst fest, basierend auf dem Gehalts‑ und dem Vertragsbedienstetengesetz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert einen einheitlichen Zeitraum (1. Jänner 2022 bis 31. März 2022) für Freistellungen nach den genannten gesetzlichen Grundlagen.
  • Die Rechtsgrundlage der Verordnung beruht auf den Absätzen 5 der jeweiligen Gesetze, die die Möglichkeit von Freistellungen regeln.
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Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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