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Anerkennung von NGOs als Internationale bzw. Quasi‑Internationale Organisationen
Verordnung vom 27.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Dezember 2021 verleiht bestimmten Nichtregierungsorganisationen den Status einer Internationalen bzw. Quasi‑Internationalen Organisation und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/27/2021XXVII
Vereinsleben
Verwaltungsrecht
internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Dezember 2021 verleiht bestimmten Nichtregierungsorganisationen den Status einer Internationalen bzw. Quasi‑Internationalen Organisation und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Status einer Internationalen Nichtregierungsorganisation wird den in § 15 ASG genannten Organisationen zuerkannt.
  • Der Status einer Quasi‑Internationalen Organisation wird den in § 16 ASG genannten Organisationen zuerkannt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M. © Parlamentsdirektion

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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