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Verordnung zur Vergabe von Rechtsfähigkeit an das IOI und INTOSAI
Verordnung vom 27.12.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Dezember 2021 verleiht dem International Ombudsman Institute (IOI) und der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) Rechtsfähigkeit in Österreich. Damit können diese beiden internationalen Einrichtungen rechtlich handeln. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2022.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/27/2021XXVII
Verwaltungsrecht
internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Dezember 2021 verleiht dem International Ombudsman Institute (IOI) und der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) Rechtsfähigkeit in Österreich. Damit können diese beiden internationalen Einrichtungen rechtlich handeln. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2022.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gibt dem International Ombudsman Institute (IOI) Rechtsfähigkeit.
  • Auch die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) erhält Rechtsfähigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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